Ihr Anwalt des Vertrauens für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht in Fürstenfeldbruck
Im Verkehrsstrafrecht suche ich für Sie die beste Strategie im Bußgeldverfahren, mit dem Ziel, einen Führerscheinentzug oder ein Fahrverbot zu vermeiden oder wenigstens zu minimieren.
Ich verfüge über eine langjährige Branchenkenntnis in der Versicherungswirtschaft und bin deshalb mit den Fragestellungen der Unfallschadensregulierung bestens vertraut.
Zu meinem Erfahrungsschatz gehören die Regulierung eines Sach- oder Personenschadens, die Bemessung von Schmerzensgeld, zum Beispiel bei einem Schleudertrauma (HWS). Ich bin Experte in allen Fragen bezüglich der Haftungsquote, der Berechnung des korrekten Nutzungsausfalls bei Reparaturschäden oder im Totalschadensausfall, auch bei Leasingfahrzeugen.
Ich vertrete Sie gerichtlich und außergerichtlich sowohl bei der Geltendmachung von Ansprüchen als auch bei der Abwicklung von Ansprüchen aus Versicherungsverhältnissen und Versicherungsverträgen wie der Kfz-Haftpflichtversicherung, der Vollkasko- und Teilkaskoversicherung und Ihrer Unfallversicherung.